Workshop
Die steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Tücken von Abfindungsvergleichen
09:30 Uhr: Begrüßung
09:35 Uhr bis
11:15 Uhr
● Einleitung: Was sind die Vorteile einer einvernehmlichen Trennung von Mitarbeitern? Und welche Prüfungsschritte sollen Sie durchlaufen haben, bevor Sie mit dem Mitarbeiter erstmals über eine einvernehmliche Trennung sprechen?
● Welche Formen des Abfindungsveregleichs gibt es? Bzw. was unterscheidet
→ die Aufhebungsvereinbarung,
→ die Abwicklungsvereinbarung,
→ die Kündigung nach § 1a KSchG und
→ die Kündigung analog § 1a KSchG?
● Was sind die steuerrechtlichen Vorteile eines Abfindungsvergleichs?
→ In manchen Fällen sind die steuerlichen Vorteile einer Abfindung erheblich, wenn Sie bei einem Abfindungsvergleich insoweit alles richtig machen.
● Was besagen §§ 24 Nr. 1, 34 EStG?
● Was sind die Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG?
→ Die klassische Abfindung
→ Entschädigung für künftige (nicht bereits verdiente) Vergütungsansprüche als Einmalbetrag
● Wie sind Entschädigungen nach § 34 Abs. 1 EStG zu versteuern?
→ Wirkungsweise der in § 34 Abs. 1 EStG geregelten "Füntelungsmethode"?
→ Die abstrakte Darstellung der "Füntelungsmethode" und der sich bei richtiger Handhabung ergebenden enormen Vorteile (mit Modelrechnungen)
● Was folgt daraus für die betriebliche Praxis?
→ Wann sind die Abfindungen normalerweise fällig?
→ Wie lässt sich der Auszahlungszeitpunkt für die Abfindung verschieben, damit der Arbeitnehmer mehr Netto vom Abfindungsbrutto erhält?
→ Darstellung der Auffassung der Finanzverwaltung hierzu
● Wichtige steuerrechtlich relevante Sonderfälle
● Sachabfindungen - Was versteht man darunter und wie werden solche Sachabfindungen steuerlich behandelt?
● Wann und wie haften Sie, wenn Sie die Abfindung nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin, sondern a) früher oder b) später ausgezahlt haben?
11:30 Uhr
bis
13:00 Uhr
● Die sozialversicherungsrechtlichen Tücken eines Abfindungsvergleichs
→ Kein Mitarbeiter wird einen Abfindungsvergleich abschließen, wenn er Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld befürchten muss;
deshalb und weil Sie insoweit eine Aufklärungsverpflichtung haben, ist die Kenntnis der wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen für Sie ein Muss.
● Wann haben Sie die Pflicht, die Mitarbeiter über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen eines Abfindungsvergleichs aufzuklären?
● Was sagen die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Aufhebungsvereinbarungen?
→ Bei den Auswirkungen von Aufhebungsvereinbarungen auf das Arbeitslosengeld müssen Sie zwischen Aufhebungsvereinbarungen aus betriebsbedingten Gründen und Aufhebungsvereinbarungen aus anderen Gründen unterscheiden.
● Was sagen die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Abwicklungsvereinbarungen?
● Und was sagen die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu Kündigungen nach oder analog § 1a KSchG?
● Welche Besonderheiten ergeben sich für Mitarbeiter mit tariflichem und/oder gesetzlichem Sonderkündigungsschutz?
● Wenn der Mitarbeiter nach alledem Nachteile beim Arbeitslosengeld befürchten muss: Was können Sie tun, um ihr Ziel der einvernehmlichen Trennung von ihm trotzdem zu erreichen?
● Die arbeitsrechtlichen Feinheiten und Fallstricke bei Abfindungsvergleichen
● Wie gestalten Sie eine Kündigung nach § 1a KSchG?
● Wie machen Sie eine Kündigung nach § 1a KSchG?
● Wie formulieren Sie einen Aufhebungsvertrag? Bzw. welche Punkte sollten Sie in einem Aufhebungsvetrag berücksichtigen?
●● Bei der Formulierung von Aufhebungsverträgen sollte man unbedingt zwischen Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnis erst später endet, und solche, die schon ausgeschieden sind, unterscheiden.
●● Wie können Sie eine unwiderrufliche oder widerrufliche Freistellung formulieren, um der neuesten Rechtsprechung gerecht zu werden?
● Was unterscheidet die Abwicklungsvereinbarung formulierungstechnisch vom Aufhebungsvertrag?
13:00 Uhr: Seminarkritik, Verabschiedung
Die Kosten für jede dieser Veranstaltungen belaufen sich auf € 195,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine wie immer ausführliche Schulungsunterlage sowie Verpflegung ist im Preis inbegriffen.
Anmeldungen nehmen wir gerne telefonisch (0221 / 94403625), per Telefax (0221 / 94403651) oder via Internet unter info@vonderseipen-seminare.de entgegen.

