Workshop
Arbeitnehmer und freie Handelsvertreter im Außendienst
(02.12.2011, Köln)
9.30 Uhr: Begrüßung
| 9.35 Uhr bis 11.15 Uhr | Teil 1 |
A. Was unterscheidet den Arbeitnehmer im Außendienst vom Handelsvertreter?
Ob Sie einen Außendienstler in einem Arbeitsverhältnis oder als freien Handelsvertreter beschäftigen, können Sie leider nicht beliebig entscheiden. Vielmehr gibt es hierfür klar Arbeits- und auch sozialversicherungsrechtliche Vorgaben, nach denen sich entscheidet, ob ein Außendienstler Arbeitnehmer oder Handelsvertreter ist. Unser Ziel ist es, Sie mit diesen Vorgaben vertraut zu machen, damit Sie von vornherein die richtigen Weichenstellungen vornehmen. Denn ein Handelsvertreter, der eigentlich Arbeitnehmer ist, kann Sie arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und auch steuerrechtlich vor gravierende Probleme stellen und Sie viel Geld kosten.
B. Der Außendienstler im Arbeitsverhältnis
1. Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten sind bei Außendienstlern im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern zu beachten?
2. Welche Besonderheiten gelten, wenn Arbeitnehmer im Außendienst zusätzlich zu ihrem Gehalt Provisionen erhalten?
Was viele nicht wissen: Für Provisionsregelungen gelten verschiedene Bestimmungen aus dem Handelsgesetzbuch entsprechend.
3. Muster einer Provisionsvereinbarung
C. Der Außendienstler als freier Handelsvertreter
1. Wie sollte der Handelsvertretervertrag gestaltet sein?
- Findet das AGB-Recht auch auf den Handelsvertretervertrag Anwendung?
- Alleinvertretungsrecht, Bezirksschutz und/oder Kundenschutz: Was kann vereinbart werden?
- Welche Produkte soll der Handelsvertreter vermitteln?
- Was ist mit möglichen Altkunden?
- Darf der Handelsvertreter Produkte anderer Unternehmen vertreten?
- Pflichten des Handelsvertreters. Insbesondere: Welche Informationspflichten hat der Handelsvertreter? Muss der Handelsvertreter Ihre Weisungen befolgen?
- Können Sie den Handelsvertreter auf das Erreichen eines bestimmten Mindest-umsatzes verpflichten?
- Welche Pflichten haben Sie als Unternehmer?
- Empfiehlt sich die Vereinbarung einer Delkrederehaftung?
- Sollte ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit dem Handelsvertreter vereinbart werden? Was haben Sie im Falle eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zu beachten?
11.15 Uhr: Kaffeepause
| 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr | Teil 2 |
- Vergütung des Handelsvertreters: Was sind die Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch des Handelsvertreters? Können Sie mit dem Handelsvertreter auch ein Fixum vereinbaren? Können Sie mit dem Handelsvertreter übereinkommen, dass er die Provision erst erhält, wenn der Kunde zahlt? Wann entfällt das Recht des Handelsvertreters auf die Provision? Müssen Sie dem Handelsvertreter seine sonstigen Aufwendungen ersetzen? Wann und wie müssen Sie mit dem Handelsvertreter abrechnen? Was passiert, wenn mehrere Handelsvertreter an der Entstehung des Geschäfts beteiligt sind? Hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provisionen auch dann, wenn er nicht mehr für das Unternehmen tätig ist? Was sind die Voraussetzungen hierfür?
- Was passiert, wenn der Handelsvertreter krank wird?
- Wie sieht es mit der Laufzeit des Vertrages aus? Ist es möglich, mit dem Handelsvertreter eine Probezeit zu vereinbaren? Wann haben Sie das Recht zur ordentlichen bzw. außerordentlichen Kündigung? Wie sieht es mit den Kündigungsfristen aus?
- Wann hat der Handelsvertreter Anspruch auf einen Handelsvertreterausgleichsanspruch? Können Sie mit dem Handelsvertreter im Vertrag vereinbaren, dass dieser auf den Anspruch verzichtet? Können Sie den Handelsvertreterausgleichsanspruch vielleicht im Voraus erfüllen, um so eine bei Vertragsbeendigung eintretenden Liquiditätsbelastung zu verhindern? Wie berechnen Sie eigentlich den Handelsvertreterausgleichsanspruch? Wann verjährt der Handelsvertreterausgleichsanspruch? Und wann verjähren die anderen Ansprüche des Handelsvertreters?
2. Besonderheiten bei Einmann-Handelsvertretungen
3. Muster eines Handelsvertretervertrages
13.00 Uhr: Seminarkritik, Verabschiedung
Die Kosten für diese Veranstaltung belaufen sich auf € 195,00 / pro Person zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine wie immer ausführliche Schulungsunterlage sowie Verpflegung ist im Preis inbegriffen.
_____________________________________________________________________
Workshop:
Arbeitsrechtliche Nebenvereinbarungen
oder
Wie machen Sie eine Vereinbarung über Dienstwagen, über von Ihnen finanzierte Fortbildungsmaßnahmen oder über ein nachvertraglichens Wettbewerbsverbot?
(20.01.2012, Köln)
9.30 Uhr: Begrüßung
| 9.35 Uhr bis 11.15 Uhr | Teil 1 |
A. Die Dienstwagenvereinbarung
Vorüberlegung: Soll der Dienstwagen
- dienstlich und privat oder
- nur dienstlich
genutzt werden dürfen.
1. Die dienstliche und private Nutzung
● Der geldwerter Vorteil der Privatnutzung
→ Welche generellen arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat die Erkenntnis, dass die
Privatnutzung ein geltwerter Vorteil ist?
● Können Sie die Fahrzeugkategorie ohne Weiteres wechseln?
● Unter welchen Voraussetzungen können Sie dem Arbeitnehmer den Dienstwagen
entschädigungslos entziehen?
→ Durch die Schuldrechtsreform ist der Entzug nur noch unter eingeschränkten Vor-
aussetzungen möglich, die Sie vereinbaren müssen.
→ Was ist bei langen Erkrankungen?
● Was sonst noch bei der auch privaten Dienstwagennutzung zu beachten ist.
→ Was Sie tun müssen, damit Sie selbst keine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn
der Mitarbeiter gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen verstößt (Stich-
wort „Übertragung von Unternehmerpflichten“).
→ Welche Möglichkeiten haben Sie, Regeln für die Benutzung aufzustellen? Welche
Regelungen sind sinnvoll? Welche Wechselwirkung gibt es zwischen den von
Ihnen aufgestellten Regeln über die Benutzung des Dienstwagens und der Haft-
ung des Arbeitnehmers?
→ Wie haftet der Arbeitnehmer für Schäden? Können Sie bei der Haftung zwischen
dienstlicher und privater Nutzung unterscheiden?
→ Wer muss Knöllchen zahlen?
● Wir stellen Ihnen ein Vertragsmuster für die sowohl dienstliche als auch private Nutzung eines Dienstwagens vor.
● Müssen Sie eigentlich einen Vertrag über die Nutzung des Dienstwagens machen oder können Sie auch eine Richtlinie erlassen?
2. Die rein dienstliche Nutzung
● Welche Unterschiede gibt es zwischen der rein dienstlichen und der zuvor besprochenen sowohl dienstlichen als auch privaten Nutzung?
● Warum sollten Sie die private Nutzung in diesen Fällen ausdrücklich verbieten?
● Wir stellen Ihnen unser Vertragsmuster für die rein dienstliche Nutzung vor.
● Müssen Sie eine Vereinbarung über die rein dienstliche Nutzung machen oder können Sie auch eine Richtlinie erlassen?
3. Für Betriebe mit Betriebsrat: Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?
4. Sonderfall: Nutzung von Privatfahrzeugen zu dienstlichen Zwecken
→ Wie haften Sie als Arbeitgeber in solchen Fällen? Und was können Sie tun, um
die Haftung zu beschränken?
11.15 Uhr: Kaffeepause
| 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr | Teil 2 |
B. Die vom Arbeitgeber gesponserte Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsverpflichtung des Mitarbeiters
1. Welche personalpolitischen Argumente gibt es für eine von Ihnen finanzierte Fortbildung?
2. Wie kann Ihre finanzielle Beteiligung aussehen?
3. Welche Möglichkeiten haben Sie, Ihre Kosten zurückzuverlangen, wenn beispielsweise die Ausbildung fehlschlägt oder der Arbeitnehmer nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme nichts Besseres zu tun hat, als woanders Kariere zu machen?
● Handelt es sich um eine „echte“ Fortbildungsmaßnahme oder eher ein „training on the job“? Oder anders gefragt: Wie groß sind die Vorteile, die der Arbeitnehmer durch die Fortbildungsmaßnahme für sein weiteres Berufsleben erwirbt?
● Wie lange dürfen Sie den Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung per Rückzahlungsklausel an Ihr Unternehmen binden?
→ Wir erläutern Ihnen die von der Rechtsprechung entwickelten Bindungsfristen
● Was tun, wenn die Rechtsprechung zu den Bindungsfristen nicht (unmittelbar) hilft, weil Ihre finanziellen Leistungen nicht in einer bezahlten Freistellung bestehen?
● Welche Rechtsfolgen haben zu lange Bindungsfristen?
→ Das Kreuz mit der Schuldrechtsreform.
● In welchen Fällen dürfen Sie die Rückzahlung verlangen, wenn Sie bis hierin alles richtig gemacht haben?
4. Welche Besonderheiten gibt es für „Kandidaten“, die noch kein Arbeitsverhältnis mit Ihnen haben?
5. Können Sie die strenge Rechtsprechung umgehen, wenn Sie den Mitarbeiter „nur“ ein Darlehen gewähren?
6. Wie ist Ihre Ausbildungsförderung steuerlich zu bewerten?
7. Wir stellen Ihnen eine Mustervereinbarung vor.
8. Sonderfall: „Duale Studiengänge“
C. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
1. Wann kommen nachvertragliche Wettbewerbsverbote überhaupt in Betracht?
→ Nachvertragliche Wettbewerbsverbote haben Vorteile, aber auch gravierende
Nachteile; wie wägen Sie richtig ab?
2. Wann bzw. ab wann sollte man nachvertragliche Wettbewerbsverbote sinnvollerweise vereinbaren?
→ Vorsicht bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten im (ersten) Arbeitsvertrag.
3. Welche besonderen Formvorschriften gibt es für nachvertragliche Wettbewerbsverbote?
4. Wie weit das nachvertragliche Wettbewerbsverbot reichen? Welche Folgen hat eine zu große
Reichweite des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots?
5. Wie können Sie sich vom nachvertraglichen Wettbewerb wieder lösen, wenn Sie feststellen, dass Sie es doch nicht brauchen?
● Einvernehmliche Aufhebung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots.
● Einseitige Lösung vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.
6. Wie muss die so genannten Karenzentschädigung bemessen sein? Welche Folgen hat die Vereinbarung einer zu kleinen Karenzentschädigung? Wie berechnen Sie die Karenzentschädigung richtig?
7. Wir stellen Ihnen ein Muster über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor.
8. Was können Sie tun, wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verletzt?
9. Wie wirkt es sich auf die von Ihnen zu zahlende Karenzentschädigung aus, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Nichtkonkurrenztätigkeit ausübt? Was gilt für die Anrechnung seiner dadurch erzielten Einkünfte?
10. Erster Sonderfall: Was gilt für Kundenschutzklauseln?
11. Zweiter Sonderfall: Und wie verhält es sich bei nachvertraglichem Wettbewerbsverboten für Geschäftsführer?
13.00 Uhr: Seminarkritik, Verabschiedung
Die Kosten für diese Veranstaltung belaufen sich auf € 195,00 / pro Person zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine wie immer ausführliche Schulungsunterlage sowie Verpflegung ist im Preis inbegriffen.
_____________________________________________________________________
Anmeldungen nehmen wir gerne telefonisch (0221 / 94403625), per Telefax (0221 / 94403651) oder via Internet unter info@vonderseipen-seminare.de entgegen.

